Der Pfarreienrat besteht aus den amtlichen Mitgliedern und den Delegierten, die in den Pfarrgemeinderäten oder den Kirchengemeinderäten der Pfarreiengemeinschaft gewählt werden. In der Regel sollte ein Mitglied der jeweiligen Delegation aus dem Vorstand des Pfarrgemeinderates kommen.
Amtliche Mitglieder sind der Pfarrer, die Kooperatoren sowie Diakone und Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, die einen Seelsorgeauftrag für die Pfarreiengemeinschaft haben.